"CoVid-19" Das Referendum

Ich bin ein freier Mensch, der frei entscheidet, was mir in den Körper gespritzt wird!

Referendum gegen CoVid-19 Gesetz des Bundesrates

Wir werden das Referendum gegen die Machterweiterung des Bundesrates ergreifen, resp. eine solche unterstützen.

Der Bundesrat versucht über eine CoVid-19 Gesetz das Impfobligatorium auch ohne Notrecht einsetzen zu können. Das gilt es zu verhindern.

Denn wenn keine offensichtliche und gefährliche Bedrohung vorhanden ist und deshalb kein Notrecht ausgerufen weden muss, dürfen Massahmen wie Zwangsimpfung nicht möglich werden.

Wir brauchen Referendumsstärke. Das heisst, wir müssen das auch ohne die Parteien schaffen.

Damit wir Sie umgehend anschreiben und ihnen einen Unterschriftsbogen zustellen können, möchten wir Sie bitten, sich unter "JETZT unterstützen", einzutragen.

Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Eingriffe in diese bedürfen der Zustimmung der Betroffenen. Aus der Verweigerung der Zustimmung dürfen den Betroffenen keine sozialen oder beruflichen Nachteile erwachsen.

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Der Bundesrat will Corona-Massnahmen fortsetzen und dies ohne das er eine Notrecht braucht, das heisst, ohne dass eine Virus-Welle überhaupt vorhanden sein muss. Es genügt schon die Unfähigkeit in der situativen Beurteilung des Bundesrates die Impfpflicht zu befehlen. (siehe Vernehmlassung)

In den vergangenen Wochen hat der Bundesrat dem Volk nie Einblick in die Grundlagen seiner Entscheidungen gewährt.
Gemäss seiner Informationspolitik beschloss er die Massnahmen aufgrund von Neu-Infektionszahlen (R-Wert) und Übersterblichkeit. Die Neu-Infektionszahlen (R-Wert), die uns mitgeteilt wurden, sind nicht offen in Bezug auf die durchgeführten Tests ausgewiesen worden, obwohl man nicht ein Hochschulabschluss braucht, um zu wissen, dass wenn mehr Menschen getestet werden, auch mehr Menschen gefunden werden, bei denen ein Virus nachgewiesen werden kann. Dises Neuansteckungen waren und sind reine Angstmacherei.
Die Anzahl Covid-19 Toten kann er nicht beweisen, da nur wenige pathologisch untersucht wurden. Schon diese Vorgehensweise ist ein Verbrechen an der medizinischen Wissenschaft und das wortlose Verhalten von Ärzten zeugt von einem Vertrauensbruch in die Medizin sondergleichen.

Solch einem Bundesrat sollen wir vertrauen, dass er fähig ist zu beurteilen, ob ein ausserordentlicher Notfall vorliegt und wir geimpft werden müssen.
NEIN!

Dazu sagen 10’000e von Menschen in der Petition "STOPP Impfpflicht" NEIN – NEIN - NEIN. Wir wollen ein Recht auf die Unversehrtheit unseres Körpers. Zudem ist die Impfung für den Menschen eine Gewissensfrage und ein Zwang oder eine Pflicht ist mit den Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar.
für Menschen, die die Impfung verweigern dürfen keine sozialen oder beruflichen Nachteile erwachsen.

Coronavirus: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Covid-19-Gesetz
(Inhalt)

Bern, 19.06.2020 - Der Bundesrat will mit dem Covid-19-Gesetz dem Parlament den Erlass eines dringlichen und befristeten Bundesgesetzes beantragen für die notrechtlich erlassenen Massnahmen, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin nötig sind. Mit der Vorlage soll das bisherige Massnahmenpaket des Bundesrates durch einen Beschluss des Parlaments gesetzlich abgestützt werden. An seiner Sitzung vom 19. Juni hat der Bundesrat dazu das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Es dauert bis zum 10. Juli 2020.

Der Bundesrat hat seit dem 13. März 2020 verschiedene Verordnungen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassen. Für die COVID-19-Verordnung 2 stützte er sich auf das Epidemiengesetz; für andere Verordnungen stützte er sich direkt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung. Damit die Verordnungen nach sechs Monaten nicht automatisch ausser Kraft treten, muss der Bundesrat dem Parlament rechtzeitig eine Botschaft zu gesetzlichen Grundlagen der Verordnungen unterbreiten.

Der Vernehmlassungsentwurf sieht die Schaffung von Delegationsnormen vor, die bis Ende 2022 befristet sind. Sie erteilen dem Bundesrat die Befugnis, weiterhin notwendige Massnahmen fortzuführen oder anzupassen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat von seinen Befugnissen nur solange und nur soweit Gebrauch machen darf, wie dies zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie tatsächlich nötig ist. Sollte sich zeigen, dass auf eine Massnahme verzichtet werden kann, wird der Bundesrat bereits vor Ablauf der Geltungsdauer des Gesetzes die entsprechende Verordnungsregelung wieder abschaffen.

Der Gesetzesentwurf umfasst gesamthaft 13 Artikel. In neun Bestimmungen werden die Sachgebiete aufgeführt, in denen dem Bundesrat besondere Befugnisse eingeräumt werden: Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich, justizielle und verfahrensrechtliche Massnahmen, gesellschaftsrechtliche Massnahmen, insolvenzrechtliche Massnahmen, Massnahmen für Kultur, Massnahmen im Medienbereich, Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls und im Bereich der Arbeitslosenversicherung.

Damit das Parlament die Möglichkeit hat, das Gesetz in der Herbstsession zu beraten, zu verabschieden und dringlich in Kraft zu setzen, soll die Botschaft bereits am 12. August 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden. Die Vernehmlassungsfrist wurde daher auf drei Wochen verkürzt.

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