Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS)
 

Bürgernah, Sozial, Naturverbunden

Unsere Bekenntnisse 

ZUERST UNSERE SCHWEIZ ALS HEIMAT, FÜR WOHLSTAND UND ZUKUNFT

Unser Weg mit unseren Leitsätzen der freiheitlichen Politik richtet sich nach unseren Bekenntnissen und Feststellungen. Unsere Stärke liegt im Zentrum jedes in der Schweiz lebenden Individuums, beruht auf der Kraft und der Zufriedenheit jeder Bürgerin und jedes Bürgers, entwickelt sich aus einer breiten Mitte des Wohlstands, aus der Fürsorge für die Familie, aus dem Engagement gegenüber der Gemeinde und dem Kanton, sowie aus der Loyalität gegenüber unserem Land.

FREIHEIT UND VERANTWORTUNG

Freiheit gilt uns als höchstes Gut. Seit der Gründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft dient unser Streben dem Ringen nach Freiheit und ihrer Verteidigung überall dort, wo Erreichtes bedroht wird.

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Die Würde des Menschen liegt in seiner Freiheit begründet. Freiheit als Selbstbestimmung geht einher mit dem Willen zur Selbstverantwortung und schliesst jede Form von Unterdrückung aus. Freiheit und Verantwortung bilden den Kern persönlicher Entfaltung und unseres Gemeinwesens.

Die Freiheit der in unserem Land lebenden Bevölkerung, ist begründet durch den demokratischen Gedanken, indem das Volk die unumstössliche, oberste und höchste Gewalt darstellt. Die direkte Demokratie, die Subsidiarität und der Föderalismus gilt es als Instrumente der in der Schweiz gelebten und kulturell verankerten Demokratie zu bewahren.

Unser Freiheitsbegriff wurzelt auch in einer idealistischen Weltanschauung und sieht den Menschen nicht auf seine materiellen Bedürfnisse beschränkt. Die Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenzen in der Beschränkung der Freiheit des Mitbürgers.

Freiheit, Menschenwürde und demokratischer Gemeinsinn sind Grundlage unserer freiheitlichen Gesinnung und unserer Ordnungsvorstellungen.

HEIMAT UND IDENTITÄT

Wir sind dem Schutz unserer Heimat Schweiz, unserer nationalen Identität und Eigenständigkeit verpflichtet.
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Die Basis von Fortschritt, Entfaltung und Entwicklung zu einer hochstehenden Kultur liegt in der Vergangenheit dieser Kultur und der richtigen Mischung des Bewahrens dieses kulturellen wertvollen Gutes, der Innovationskraft für Neues und dem Fortschritt der Gesellschaft.
In Einbezug dieser Gedanken und der Verbundenheit mit unseren Vorfahren, im Bewusstsein der Verantwortung für unsere Nachkommen wollen wir für nachkommende Generationen eine Heimat bewahren, die ein selbstbestimmtes Leben in einer intakten Umwelt und eine positive Weiterentwicklung in Freiheit, Frieden und Sicherheit ermöglicht.
Wir sind uns verpflichtet, das Selbstbestimmungsrecht, die Unabhängigkeit, die Eigenständigkeit und die direkte Demokratie als Erbe unserer Vorfahren für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu schützen und weiterzugeben.
Es ist eine lange Schweizer Tradition und ein Gebot der Menschlichkeit, den aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen Verfolgten politisches Asyl in unserer Heimat zu gewähren, solange ein Schutzbedürfnis besteht.
Die Schweiz ist jedoch kein Einwanderungsland und wer in einem sicheren Drittland Schutz gefunden hat, hat in diesem und nicht in der Schweiz Asyl zu beantragen.
Wir verfolgen eine geburtenorientierte Wachstumspolitik auf der Basis unserer kulturellen Verwurzelung in einem Europa, dass vom Christentum geprägt, durch das Judentum und andere nichtchristliche Religionsgemeinschaften beeinflusst und durch den Humanismus und die Aufklärung weiterentwickelt wurde.
In der Schweiz soll jemand das Heimatrecht erwerben können, wenn das Wort „integriert“ soweit erreicht ist, dass er eine unserer vier Landessprachen beherrscht, unsere Werte und Gesetze, insbesondere die Trennung von Kirche und Staat vollinhaltlich anerkennt, seine Freiheit in Folge der Unabhängigkeit von staatlicher Unterstützung erlangt und sich kulturell verwurzelt hat. Menschen die bei uns Asyl gefunden haben, jedoch nicht den Kriterien von „integriert“ entsprechen, sind in jedem Fall, nachdem ihr Schutzbedürfnis nicht mehr besteht, in ihre angestammte Heimat zu entlassen.
Wir werden unsere schweizerischen und europäischen Werte und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Fanatismus und Extremismus entschieden verteidigen und für die Erhaltung und Weiterentwicklung unserer Leitkultur und unserer Lebensart in Frieden und Freiheit eintreten.
Das Privileg der Verleihung des Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts ist Religionsgemeinschaften vorzubehalten, die sich zur Trennung von Kirche und Staat als Errungenschaft unserer aufgeklärten Gesellschaft bekennen und unsere Verfassung und Gesetze achten. Die Freiheit zur Religionsausübung in der Schweiz bedingt auch die Freiheit, sich - geschützt durch unseren Rechtsstaat - religiösen Dogmen entziehen zu können.

UMWELT, NATUR- UND TIERSCHUTZ

Unsere Heimat ist von Grösse und topografischen Begebenheiten beschränkt. Wir schützen unsere Umwelt als Lebensgrundlage für alle hier ansässigen Lebewesen, indem wir eine biologische Vielfalt anstreben, die bebaubaren Flächen beschränken und durch schonende Bewirtschaftung einen nachhaltigen Lebensraum für Mensch und Tier gewährleisten.
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Wir sehen Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe, welche durch unseren naturnahen, nachhaltigen Umgang vor dem Aussterben bewahrt werden sollen. Wir schützen diese Mitgeschöpfe vor Qualen und Leid im umfassenden Sinne einer hochstehenden Kultur des Respekts und der Achtung vor dem Leben.
Wer Umwelt, Natur und Tier nicht respektiert und der Umwelt, dem Tier und der Natur vorsätzlich schadet, soll mit adäquaten Strafen zu rechnen haben als sei sein Vergehen eines gegen die Bevölkerung. Recht und Gesetz sind dahingehend anzupassen.

RECHT UND GERECHTIGKEIT

Die Freiheit der Bürger wird gewährleistet und geschützt durch den freiheitlichen Rechtsstaat und eine echte Solidargemeinschaft.
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Es ist unser grundsätzliches Bestreben, in der Verantwortung gegenüber dem Schweizervolk, Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden, Solidarität und Offenheit, Schweizer Recht und Ordnung zu schützen, im Wissen, dass sich Wohlstand und Stärke eines Volkes misst am Wohle der Schwächsten.
Unser Staat versteht sich als Gemeinschaft von Staatsbürgern, die besondere Rechte und Pflichten haben. Wir prägen unser Zusammenleben in unserem Rechts- und Sozialstaat auf Grundlage unserer Verfassung und derer Gesetze durch demokratische, rechtsstaatliche, gewaltenteilende Prinzipien, sowie durch soziale Verantwortung und Sicherstellung von Recht und Ordnung.
Wir schützen in Respekt vor dem Leben und der Menschenwürde unsere liberalen Grundfreiheiten wie Meinungs-, Versammlungs-, Pressefreiheit und die Direkte Demokratie sowie unsere geheime Proporzwahl. Wir bekennen uns zu Mediengesetzen, die Monopole und Manipulation der öffentlichen Meinung verhindern.
Zu den Rechten unserer Staatsbürger zählen das Wahlrecht, das Recht auf eine angemessene Ausbildung und das Recht auf Hilfe durch die Gemeinschaft in Notlagen. Die Pflichten beinhalten die Solidarität mit den Landsleuten, die Leistung von Beiträgen zur Erhaltung der Staatsfunktionen sowie den persönlichen Einsatz zur Aufrechterhaltung der inneren und äusseren Sicherheit sowie des sozialen Gefüges.
Das Eingehen und Erfüllen internationaler Verpflichtungen darf nicht zum Nachteil der schweizerischen Bevölkerung erfolgen.
Unsere Sozialpolitik richtet auf unsere in der Schweiz angestammte, wohnhafte Bevölkerung und erhebt den Anspruch, vor Existenznöten, die sich durch Alter, Behinderung, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder durch schwere Schicksalsschläge ergeben können, zu schützen. Wir bekennen uns zu einer humanistisch geprägten Gesellschaft, in der Solidarität effizient und gerecht ausgeübt wird sowie zu einer nachhaltigen Finanzierung des sozialen Gefüges. Das erfordert die wirksame Bekämpfung von Sozialmissbrauch und das Fördern von Leistung.

FAMILIE UND GENERATIONEN

Es ist die unabdingbare Freiheit eines Menschen, seine Form des Zusammenlebens eigenständig zu bestimmen, sofern Bigamie, Polygamie oder Pädophilie diese Freiheit nicht verunmöglicht. Die Familie gilt als die natürliche Keimzelle und Klammer für eine funktionierende Gesellschaft und garantiert zusammen mit der Solidarität der Generationen unsere Zukunftsfähigkeit.

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Wir bekennen uns zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Chancengleichheit von Männern und Frauen, zum gegenseitigen Respekt und zu einem gerechten Einkommen, unabhängig vom Geschlecht.
Die Bevorzugung eines Geschlechts zur Beseitigung tatsächlicher oder vermeintlicher Benachteiligungen wird von uns entschieden abgelehnt. Statistisch errechnete Ungleichheiten, die durch eine Vielzahl an Faktoren bedingt sind, können nicht durch Unrecht an einzelnen Menschen ausgeglichen werden. Daher sprechen wir uns gegen eine Quotenregelung oder das „Gender-Mainstreaming“ aus.
Die Familie, geprägt durch die Verantwortung der Partner und der Generationen füreinander, ist Grundlage unserer Gesellschaft. Die Lebensgemeinschaft wird durch das Kind zur Familie. Wer alleinerziehend Verantwortung übernimmt, bildet mit den Kindern eine Familie.
Wir bekennen uns im Rahmen des Schutzauftrags des Staates nur dort, wo das Versagen der betroffenen Familie zu einer klaren Beeinträchtigung des Kindeswohles führt, zum Eingriff in die familiäre Autonomie. Im Falle einer Trennung der Eltern muss die Weiterführung der gemeinsamen Verantwortung für das Kind im Vordergrund stehen.
Im Steuersystem sind die Partner als Wirtschaftsgemeinschaft zu bewerten. Ein soziales System hat Kinderbetreuungszeiten sowie Leistungen zur Pflege von Angehörigen zu berücksichtigen.
Die Betreuung von Kindern in familiärer Geborgenheit wird von uns staatlichen Ersatzmaßnahmen vorgezogen. Unterstützungsleistungen dafür sind den Eltern bis zum Schuleintrittsalter zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig treten wir für ein breites Angebot an Kinderbetreuungsplätzen ein, um echte Wahlfreiheit zugunsten von Kindeswohl und beruflicher Entfaltung sicherzustellen.
Rohe Gewalt, insbesondere gegen Kinder, verdient keine Nachsicht. Wir bekennen uns zu strengsten strafrechtlichen Bestimmungen bei Straftaten, die sich gegen Kinder und schutzbedürftige Mitglieder unserer Gesellschaft richten.

WOHLSTAND UND SOZIALES GLEICHGEWICHT

Wir fördern Leistung in einer Marktwirtschaft mit sozialer Verantwortung, schützen das Privateigentum und stehen für eine gerechte Aufteilung von Beiträgen und Leistungen für die Allgemeinheit.
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Wir bekennen uns zu einer freien Marktwirtschaft mit sozialer Verantwortung, schützen unsere Unternehmen vor Kauf unseres Knowhow und fördern die Leistungsorientierung und ermöglichen Wachstum für kleine und mittlere Unternehmen.
Ehrliche Leistung muss sich lohnen. Leistungsbereitschaft soll unseren Staatsbürgern durch faire Löhne und gerechte Unternehmensbesteuerung, Eigentumsbildung und Wohlstand ermöglichen.
Wir bekennen uns dazu, jeder Bürgerin und jedem Bürger unseres Landes unter der Perspektive der Chancengerechtigkeit beste Lebensbedingungen in Freiheit und in einer sozialen Heimat zu ermöglichen. Der über Generationen hart erarbeitete Wohlstand unseres Landes ist für die Zukunft zu sichern. Er hat vorrangig für jene Menschen und deren Nachkommen eingesetzt zu werden, die ihn erarbeitet haben.
Wir bekennen uns zu einer an den konkreten Herausforderungen der Zeit orientierten Wirtschaftspolitik, frei von ideologischen Vorbehalten, und zu einem über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Staatshaushalt.
Niedrige Steuern und Leistungsanreize sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Wirtschaften und einen gesunden Arbeitsmarkt. Sie sind Subventionen und Umverteilung vorzuziehen. Die Schweiz fördert Startups und Jungunternehmer durch Starthilfen und Steuererleichterungen.
Wir bekennen uns zu einem leistungsgerechten und sozial ausgewogenen Steuersystem und gehen von der Gleichwertigkeit von Arbeitseinkommen und Kapitaleinkommen als Grundlage für breiten Wohlstand und soziale Gerechtigkeit aus. Bei der Unternehmensbesteuerung sind Investitionen in das Unternehmen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu begünstigen. Es dürfen aufgrund von Alter, Wohnort und soziale Wohlfahrt keine Benachteiligungen resp. Bevorzugungen entstehen. Die in der Schweiz lebenden Bürgerinnen und Bürger sind bei Entscheidungen besonders zu berücksichtigen.
Ziel freiheitlicher Budgetpolitik ist die Entlastung des Bürgers. Die Höhe von Steuern und Abgaben ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch eine effektive Verwaltung sowie sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Umgang mit öffentlichen Mitteln auf das notwendigste Maß zu beschränken.
Unsere Wirtschaftspolitik anerkennt die Stärken der Technologie- und Exportorientierung der Industrie, die Innovationskraft des Mittelstandes und seine Leistungen für Beschäftigung und bei der dualen Ausbildung sowie die individuelle Dienstleistungsorientierung und das Erwerbspotential unserer Kleinst- und Kleinbetriebe.
Wir verfolgen eine umfassende Gesamtinfrastrukturstrategie, die der Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien gerecht wird, die Leistungen der einzelnen Verkehrsträger aufeinander abstimmt und die Freiheit des Menschen zur individuellen Mobilität sicherstellt.
Ein gesunder Bauernstand ist Voraussetzung für Versorgungssicherheit und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen in einer wertvollen Natur- und Kulturlandschaft. Schweizer Bauern sollen frei sein von Subventionszwängen und den Interessen monopolorientierter Agrarkonzerne. Leistungen der Landwirtschaft sind daher durch faire Produktpreise abzugelten. Die Qualität der landwirtschaftlichen Produkte sind vor der Quantität zu stärken und entsprechend abzugelten und zu fördern.

GESUNDHEIT

Unser Gesundheitswesen hat zum Ziel, den Staatsbürgern eine bestmögliche medizinische Vorsorge, Versorgung und Pflege zu bezahlbaren Prämien zu gewährleisten.
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Das Lebensrecht des Menschen, seine Gesundheit und seine Würde sind Nützlichkeitserwägungen nicht zugänglich. Deshalb darf der Mensch in seiner Existenz weder durch wirtschaftliche Erwägungen in Frage gestellt werden noch durch den Missbrauch von Medizin und Gentechnik oder durch Vernachlässigung im Rahmen von Krankheit oder Behinderung seiner Würde beraubt werden.

Der Schutz des Lebens sowie der Erhalt und die Wiederherstellung geistiger und körperlicher Gesundheit sind unsere Ziele für ein Gesundheitswesen. Der Prävention räumen wir neben der Behandlung und der Nachsorge eine gleichhohe Bedeutung ein.

Die Verwaltung und Organisation im Gesundheitswesen hat nach den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit zu erfolgen, damit Gesundheitsausgaben den Menschen zugutekommen. Wir bekennen uns zu einer Finanzierungsstruktur für das Gesundheitswesen, das lohnnebenkostenintensive Belastungen möglichst vermeidet und eine breite Beitragsgrundlage sicherstellt.

Menschen, die in Gesundheitsberufen arbeiten, sollen in der Schweiz bestmöglich ausgebildet werden und ihre verantwortungsvolle Aufgabe mit gerechter Entlohnung und ausreichenden Ruhezeiten erfüllen können.

Gesundheitsvorsorge fußt vor allem auf Eigenverantwortung. Daher sprechen wir uns für eine klare Kennzeichnung aller Inhaltsstoffe in Nahrungsmitteln aus, bekämpfen den Suchtmittelmissbrauch und bekennen uns zu einer naturnahen Landwirtschaft frei von gentechnisch manipulierten Organismen.

Sport und Bewegung, besonders in unseren Kindergärten und Schulen, sind von der Politik aktiv zu unterstützen. Ernährungslehre ist im Lehrplan der Grundschulen zu berücksichtigen. Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen hat für uns höchsten Stellenwert.

Für Bürger aus dem Ausland ist der Zugang zu Leistungen des schweizerischen Gesundheitswesens durch ein eigenständiges Versicherungssystem sicherzustellen. Bei den Prämien an das Gesundheitswesen sind die Beitragsjahre zu berücksichtigen.

SICHERHEIT

Die Schweiz hat sein Staatsgebiet mit allen Mitteln zu schützen, seine Neutralität zu wahren und seinen Bürgern Schutz und Hilfe in allen Bedrohungsszenarien zu gewähren.
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Recht und Ordnung sind Grundwerte unserer freiheitlichen Gesinnung und dienen der Sicherheit unserer Staatsbürger.
Wir erachten Sicherheit als Grundbedürfnis und wichtige Voraussetzung für eine positive menschliche Entwicklung. Die Wahrung unserer Sicherheit setzt Selbstverteidigungsfähigkeit voraus. Wir bekennen uns daher zur bestmöglichen Ausbildung und Ausrüstung der Organe unserer Sicherheitsexekutive und des Schweizer Militärs.
Bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Banden- und Schlepperunwesens, des Drogenhandels, des Terrorismus, der Gewalt und anderer Kriminalitätserscheinungen hat der Staat seine Möglichkeiten umfassend und entschlossen zu nutzen.
Die Todesstrafe wird von uns kategorisch abgelehnt.
Im Strafvollzug haben der Schutz unserer Gesellschaft sowie Schutz und Hilfe für Verbrechensopfer höchsten Stellenwert. Eine Resozialisierung von Straftätern hat diesen Aspekt zu berücksichtigen. Geldstrafen haben in erster Linie den Opfern zugute zu kommen. In einer humanen Gesellschaft müssen sich Strafrahmen von Gewaltverbrechen und Vermögensdelikten deutlich unterscheiden. Der Strafrahmen bei Gewaltverbrechen ist so anzusetzen, dass dieser eine abschreckende Wirkung und Prävention erzielt.
Wer als Ausländer in der Schweiz wegen eines Verbrechens verurteilt wird, ist in sein Heimatland auszuweisen.
Wir bekennen uns zur umfassenden Landesverteidigung sowie zur allgemeinen Dienstpflicht aller Staatsbürger im Sinne des Milizsystems.
Heimatschutz, Personenschutz im Inland und Landesverteidigung sind die einzigen Pflichten des Schweizer Militärs. Auslandseinsätze Schweizer Soldaten sollen ausschliesslich freiwillig und nur für Katastropheneinsätze und humanitäre Aufgaben erfolgen.
Die Schweiz ist ein selbstbestimmter und friedensstiftender Staat und muss daher frei von einer Mitgliedschaft in einem Militärpakt sein. Die Entscheidung über den Einsatz unseres Militärs trifft ausschliesslich die Schweiz selbst und in der Endbestimmung durch obligatorisches Referendum das Volk.

BILDUNG, WISSENSCHAFT, KUNST UND KULTUR

Umfassende Bildung, freie Wissenschaft sowie unabhängige Kunst und Kultur sind Voraussetzung für die Entfaltung einer Gesellschaft.
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Damit sich der Mensch in der Gesellschaft voll entfalten kann, bedarf er der geistigen Bildung, der bestmöglichen Aus- und Weiterbildung, einer Garantie der Lehr- und Lernfreiheit sowie der sozialen Chancengleichheit. Dazu müssen die wissenschaftliche Forschung und Lehre, die Entwicklung und Erschließung der Künste sowie die Lehre der Kunst frei sein.
Das Vermitteln der Kulturtechniken des Lesens, Schreibens und Rechnens, der umfassende Erwerb von Wissen, Kompetenzen und Fertigkeiten, das Fördern individueller Talente und Begabungen, die bestmögliche Ausbildung als Vorbereitung auf das Berufsleben sowie die Vermittlung von Werten und Traditionen unseres Gemeinwesens sind die Hauptaufgaben der Schul- und Bildungspolitik. Das Schul- und Bildungswesen hat auf die Vielfalt der geistigen Anlagen und Interessen der Menschen Rücksicht zu nehmen, diesen zu entsprechen und sich jeder ideologischen Bevormundung zu enthalten.
Das Beherrschen einer Schweizer Unterrichtssprache ist Voraussetzung für die Teilnahme am Regelunterricht an öffentlichen Schulen in der Schweiz.
Wir bekennen uns zu einer freien Entwicklung der Wissenschaft im Rahmen des Gemeinwohls.
Die Wissenschaft beruht auf der Einheit von Forschung und Lehre, dient ausschließlich der Wahrheitsfindung und bedarf weder einer sachfremden Bevormundung, noch einer vermeintlich volkspädagogischen Ausrichtung oder Rücksichtnahme. Der Staat hat sich ideologischen Eingriffen in die Autonomie der Wissenschaften zu enthalten.
Gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit sind Säulen einer positiven Zukunft unseres Heimatlandes. Grundlagenforschung ist genauso bedeutsam wie angewandte Forschung. Forschung und Lehre dürfen nicht wirtschaftlichen Interessen unter- bzw. nachgeordnet werden. Wir bekennen uns zu ethischen Grenzen der Forschung, die nicht überschritten werden dürfen.
Kunst und Kultur in allen ihren Ausprägungsformen sind wesentliche Identitätsstifter unserer Gesellschaft. Kultur als Gesamtheit aller menschlichen Ausdrucksformen findet ihre höchste schöpferische Ausdrucksform in der Kunst.
Kunst kennt in unserer Gesellschaft ihre Beschränkung nur durch die Rechtsordnung und durch das unserer Verfassung zugrunde liegende humanistische Menschen- und Gesellschaftsbild. Künstlerische Freiheit bedingt die Freiheit des Bürgers zur Kritik an und zur kritischen Auseinandersetzung mit der Kunst.

WELTOFFENHEIT UND EIGENSTÄNDIGKEIT

Die Rolle der Schweiz in der Welt hat von humanitärer Verantwortung, Selbstbewusstsein und der Wahrung schweizerischer Interessen getragen zu sein.
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Souveränität und Freiheit unserer Heimat ermöglichen uns Weltoffenheit. Unsere Aussenpolitik muss von humanitärer Verantwortung, Selbstbewusstsein und der Wahrung der sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Schweiz und seiner Bürger in der Welt getragen sein.
Wir bekennen uns daher zu einer Aussenpolitik, die sich an der Sicherung der Souveränität der Schweiz und dem Ziel des Schutzes der Freiheit seiner Bürger orientiert. Jedwede aussenpolitische, bilaterale oder multilaterale Aktivität heimischer Politik hat diese gemeinsamen schweizerischen Interessen zu berücksichtigen.
Wir bekennen uns zur friedensfördernden Neutralität der Schweiz. Wir wollen in der Tradition des Vermittelns und des Ausgleichs unseren Beitrag zum Frieden in der Welt leisten.
Neben Eigenständigkeit und Freiheit sind die Liebe zu unserer Heimat und den Menschen in unserem Land, die Pflege unserer Traditionen, unserer Identität und unserer Kultur Grundlage für unsere Weltoffenheit. Wer seine eigene Kultur und Herkunft schätzt, kann andere Kulturen aufrichtig achten oder sich nötigenfalls ihrer erwehren, wenn sie aggressiven, unsere eigene Kultur verdrängenden Charakter zeigen.
Grundprinzip schweizerischer Entwicklungshilfe ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Sie fördert Freiheit und Verantwortung und begegnet Krisensituationen und Flüchtlingsströmen.

EUROPA UND VIELFALT DER LÄNDER UND KULTUREN

Ein Verbund freier Völker und selbstbestimmter Vaterländer ist Grundlage unserer Europapolitik und unserer internationalen Kontakte.
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Wir bekennen uns zu einem Europa der historisch gewachsenen Völker und autochthonen Volksgruppen und lehnen eine künstliche Gleichschaltung der vielfältigen europäischen Sprachen und Kulturen durch erzwungenen Multikulturalismus, Globalisierung und Massenzuwanderung entschieden ab. Europa ist nicht auf das politische Projekt der Europäischen Union zu reduzieren.
Wir bekennen uns zu einem Europa der selbstbestimmten Völker und Vaterländer und zur europäischen Zusammenarbeit nach den Grundsätzen der Subsidiarität und des Föderalismus. Das künftige Schicksal Europas muss von der Gestaltungsfreiheit seiner Staaten geprägt sein.
Ziel der europäischen Integration ist die Gemeinschaft jener Staaten, die geographisch, geistig und kulturell Europa ausmachen und die sich den abendländischen Werten, dem Erbe der Kulturen und den Traditionen der europäischen Völker verpflichtet haben.
Wir treten für ein Europa ein, das echte Demokratie ermöglicht und den mündigen, freien Bürger respektiert. Alle grundlegenden Änderungen der Bundesverfassung durch Staatsverträge, wie beispielsweise im Europarecht, bedürfen einer verbindlichen Volksabstimmung.
Wir bekennen uns zu einem europäischen Vertragswerk mit einem Rechte- und Pflichtenkatalog für Union und Mitgliedsstaaten. Die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der souveränen Mitgliedsstaaten müssen absoluten Vorrang vor dem Gemeinschaftsrecht haben.
Wir bekennen uns zur Unterstützung einer europäischen Aussen- und Sicherheitspolitik eines solchen europäischen Staatenverbunds unter Wahrung der schweizerischen Neutralität und eigenen Sicherung der Schweizer Grenzen und in klarer Abgrenzung von aussereuropäischen Mächten und aussereuropäisch dominierten Mächten und Militärbündnissen zur weltweiten Wahrung gemeinsamer militärischer und geopolitischer Interessen.