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Kann das Sterben der Selbständigerwerbenden für Bundesrat und Parteien "verkraftet" werden, nur weil sie keine Grossverdiener sind? Ist es egal, wenn ein Selbständigerwerbender stirbt, weil ein anderer in die Bresche springt? Nun, bis jetzt sieht es so aus. Aber sie können nichts für die Krise und deshalb darf das Sterben der "Kleinen Helden der Wirtschaft" nicht nicht toleriert werden. Deshalb fordern wir solidarisch eine Unterstützung, die es ermöglicht, dass die "Kleinen Helden der Wirtschaft" diese Krise überleben und nach der Krise wieder druchstarten können.

Bestätigungsschreiben der Bundeskanzlei vom 31.03.2020

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Auszug aus den Aussagen einiger Unterzeichner

"Kleine Helden" Ich kann das nur bestätigen. Hier spricht man leider nicht von den endlosen Stunden, die ein Selbständigerwerbender arbeitet. Bei mir waren es immer ungefähr 12 bis 14 Stunden während 6 Tagen in der Woche und fast immer auch am Sonntag. Viel Administration, Steuern, Mehrwertsteuerabrechnungen, Das Resultat ist heute, das ich als Rentner keine Pensionskasse habe und von der AHV leben muss. Selbständig von 1990 bis 2012, weitergearbeitet bis 2017, heute 74 Jahre alt, Beruf Innendekorateur und Antiquitätenhändler mit einem Antiquitätengeschäft. Meine Meinung: unbedingt SOFORT Maßnahmen für diese außergewönliche Kategorie von "kleinen Helden" ergreifen. Beschämend ist es, das dass vom Bund noch nicht ergriffen worden ist. Leider bekommen wieder einmal nur die Grossen sofortige Hilfe.....
Hans F. aus Lausanne

Auch mir bricht der Umsatz weg. Bestehende Kunden, welche zum Teil selber betroffen sind (Künstler) oder Firmen welche für ein Redesign vorgesehen waren, stellen die Aufträge zurück. An Neukunden zu kommen ist praktisch unmöglich.
Beat B. aus Gerzensee

Ich glaube der Bundesrat weiss gar nicht was er den Selbständigerwerbenden antut. Grippenwellen hatten wir in der Vergangenheit immer wieder mit mehr oder weniger Todesfällen gegeben. Bis heute hat sich niemanden um diese Zahlen gekümmert, respektive sie wurden mit Achselzucken zur Kenntnis genommen und jetzt sollte die ganze Wirtschaft inkl. den Selbstständigerwerbenden ausgeschlöscht werden. Diejenigen, die solche Entscheide fällen wie Mr. Berset und Co. haben eine gesichertes Einkommen, welches vom Steuerzahler finanziert wird und müssen keine Einbusse ihres Lohnes in Kauf nehmen. Zudem die vom Bundesrat gesprochenen 32 Mia.-Kredit ist alles andere als eine Hilfe. Der Kleine selbständigerwerbende kann sich einen solchen Kredit nicht leisten. Wie soll er eine solchen Kredit und sind es nur 10 - 20 Tausend Franken je zurück zahlen? Z.B. wieviele Haarschnitt muss ein Coiffeur machen, damit er diesen Kredit wieder zurück bezahlt hat und gelebt hat er dann noch nicht. Es ist wie eine Katze, die sich in den eigenen Schwanz beisst. Eine einfachere Milchbüchleinrechnung gibt schon gar nicht und dazu braucht es auch keine UNI- oder ETH-Abschluss. Die Wirtschaft braucht nicht Theoretiker sonder Praktiker und an den fehlt es in den oberen Etagen extrem.
Felix T. aus Utzigen

"Wir haben einen Reitbetrieb. Reitstunden und Reittherapie.
Die Arbeit mit den Pferden bleibt. Kurzarbeit sehr beschränkt möglich. Die Kosten für Einstreu/Futter/Hufschmid bleiben auch, einzig die Einnahmen fehlen. Danke für eure Hilfe."
Ester Brotz aus Uster

Ich darf nicht arbeiten in meiner Homöopathie-Praxis, erhalte aber auch keine ärztlichen Überweisungen, die ich notfallmässig behandeln müsste/könnte/dürfte.
Als Ein-Mann-Betrieb und Vater von 4 Kindern ist das unannehmbar. Ohne eine angemessene Erwerbsersatzentschädigung werde ich in diesem Jahr weder die Steuern noch die SVA-Beiträge bezahlen können.
Daniel Hasler aus Thusis

Ich gehöre selbst zu diesen Selbständigerwerbenden (Einzelfirma) und trage das Geschäftsrisiko mit meinem Privatvermögen. So kann ich mich noch einige Monate mit geringem Einkommen über Wasser halten, aber danach ist Schluss und mir stünde der Gang zum Sozialamt bevor. In meinem Fall kommen spürbar weniger Aufträge rein und bereits angekündigte Projekte wurden auch schon zurückgezogen.
Rosanna Carbone aus Stein am Rhein

Ostermundigen, 30. März 2020

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga
Sehr geehrter Herr Bundesrat Ueli Maurer
Sehr geehrter Bundesrat

Vielen Selbständigerwerbende und viele die sich solidarisieren, unterschreiben diese Petition an den Bundesrat, um auf die GROSSEN Sorgen unserer Selbständigerwerbenden, die „Kleinen Helden der Wirtschaft“ aufmerksam zu machen und wirksame Massnahmen zur Linderung in dieser GROSSEN Not zu fordern.
Wir geben unserer Überzeugung Ausdruck, dass aufgrund einer abgewogenen Einschätzung der aktuellen Bedrohungslage durch SARS-CoV-2 (Coronavirus/CoVid-19), die getroffenen Massnahmen des Bundesrates zum Schutz der Bevölkerung angebracht sind, um so die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die getroffenen Massnahmen des Bundes treffen die ganze Wirtschaft hart. Die getroffenen Massnahmen treffen aber insbesondere die Selbständigerwerbenden besonders hart.
Mit nachfolgender Begründung fordern wir vom Bundesrat ein minimales und genügendes Massnahmenpaket für die Selbständigerwerbenden. Das minimale Massnahmenpaket soll eine unbürokratische und schnelle Lösung ermöglichen. Zusätzlich zu den Möglichkeiten der Kurzarbeit für Angestellte und der vereinfachten Kreditaufnahme, soll nachstehendes notfallmassiges Massnahmenpaket für die Zeit des Ausnahmezustandes und für alle betroffenen Selbständigerwerbenden eingesetzt werden.

1. Der minimale Ansatz des Taggeldes soll auf CHF 200 festgelegt werden und wird jedem Selbständigerwerbendem, welcher von den Massnahmen betroffen ist, unbürokratisch ausbezahlt.
2. Der maximale Ansatz ist dem Maximum eines Arbeitnehmers gemäss Arbeitslosenversicherung anzupassen.
3. Für alle Selbständigerwerbenden, welche die Selbständigkeit vor dem 17. März 2020 erlangt haben und bei einer AHV-Zweigstelle eingetragen sind, soll eine Steueramnestie gewährt werden. Die Steuern werden erstmals wieder ab 2022 für das Steuerjahr 2021 erhoben.

Begründung:

Konkurse sind nicht nur Konkurse eines eingesetzten Risikokapitals, sondern oftmals Konkurse mit anschliessendem «Grounding der Existenz».
Die Selbständigerwerbenden, die in verschiedensten Branchen, wie Kunst, Unterhaltung und Erholung, Gastgewerbe, Bau und Hobby, Gesundheits- und Sozialwesen, Erziehung und Unterricht, Informatik, Land und Forstwirtschaft oder auch als Coiffeuse/Coiffeure und vielen hier nicht aufgeführten Dienstleistungen tätig sind, bewegen als grösste Firma in der Schweiz das Leben und den sozialen Zusammenhalt massgeblich. Sie verrichten unschätzbare Dienstleistungen mit grossem Engagement und hoher Risikobereitschaft. Selbständigerwerbende arbeiten jahrein und jahraus ohne Versicherungsschutz durch die Arbeitslosenkasse und tragen im Gegensatz zu „Juristischen Personen“, wie AG, GmbH, Verein, etc., alle Risiken, insbesondere auch das Delkredere, mit dem privaten Vermögen.

Viele Langzeitarbeitslose, vor allem auch Ü50iger, zeigten und zeigen Verantwortungsbewusstsein und Solidarität gegenüber der Gemeinschaft und werden nun bitter bestraft.
Viele Arbeitslose, vor allen auch Ü50iger, haben sich in den letzten Jahren zur Selbständigkeit entschieden, anstatt das Sozialamt aufzusuchen. Viele von ihnen sind im Aufbau, der Umsatz ist noch klein und bei vielen genügt das erwirtschaftete Einkommen knapp, um zu überleben. Diese Menschen zeichnen sich aus durch ihre Verantwortung und Solidarität gegenüber der Gemeinschaft, indem sie nicht die Sozialsysteme belasten, sondern Engagement und Risikobereitschaft zeigen und werden für ihr heldenhaftes Vorgehen nun bitter bestraft.
Sie sind die wahren «Kleinen Helden der Wirtschaft». Gerad diese «Kleinen Helden der Wirtschaft» benötigen nun schnellsten eine genügende und unbürokratische finanzielle Hilfe.
CHF 100 pro Tag als Entschädigung bei 45‘000 CHF Lohn ist keine Entschädigung, sondern eine Klatsche für die «Kleinen Helden der Wirtschaft».

Die gesprochenen Hilfsmassnahmen des Bundesrates bewirken wenig bis gar nichts, zielen weit an den minimalen Anforderungen für eine Nothilfe vorbei und sind für die Mehrheit der «Kleinen Helden der Wirtschaft» als Massnahme unzureichend und verfehlt. Damit ein Selbständigerwerbender 45‘000 CHF Jahresverdienst erwirtschaften kann, muss er im Minimum das Doppelte an Umsatz nebst allen anderen administrativen Arbeiten allein generieren. Dies erhöht sich durchgängig über alle Branchen bis zur Gastronomie, wo es das x-fache verlangt. Gerade Selbständigerwerbende zahlen sich keinen Lohn aus. Vielmehr ist der Lohn das, was unter dem Strich noch übrigbleibt. Dies kann während einem Monat hoch und für viele folgende Monate am Existenzminimum sein. Nur eine Mindestentschädigung von 200 CHF kann ein kleiner Betrieb, der zudem in der Vergangenheit Reserven anlegen konnte, am Leben erhalten.

Die Schnelligkeit ist ein wesentlicher Faktor!
Der minimale Ansatz kann sofort über die zuständige AHV-Zweigstelle ausgezahlt werden.

Die Steueramnestie hilft umgehend und versorgt viele Selbständigerwerbende, vor allem jene, die erst seit kurzer Zeit aktiv sind, mit finanziellem Sauerstoff.

Eine Steueramnestie gibt den Selbständigerwerbenden Luft, um durchzuatmen und lässt sie das Geld in Ideen und Projekte investieren. Es lässt viele überleben und fördert die Kaufkraft und den Relaunch der Wirtschaft nach der Pandemie.

Diese Art von schneller Unterstützung würde zeigen, dass der Bundesrat zur Eindämmung der wirtschaftlichen Tragödien auch die Selbständigerwerbenden miteinbezieht und den unbedingten Willen aufbringt, die wirtschaftliche Tragödie für die Kleinsten, die «Kleinen Helden der Wirtschaft» weitgehend zu lindern.

Dies ist für viele eine Hilfe in letzter Stunde. Wir sind uns bewusst, dass dies nicht alle Konkurse verhindern wird. Aber wir sind davon überzeugt, dass eine solche Hilfe in dieser schwierigen Zeit zusätzliche Erkrankungen und eventuelle Suizide durch existentielle Ängste verhindert.

Im Namen der Selbständigerwerbenden danken wir für einen positiven und schnellen Bescheid.

Was die Medien dazu sagen, ...

NICHTS!

Wenn man nicht die Wahrheit sagen darf, dann sagt man nichts! Das ist Politik!