STOPP Impfpflicht - Weil es uns alle etwas angeht!

"STOPP Impfpflicht" Die Volksinitiative

Ich bin ein freier Mensch, der frei entscheidet, was mir in den Körper gespritzt wird!

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Warum eine eidg. Volksinitiative
«Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (STOPP Impfpflicht)» ?

Betrachten wir die vergangenen Monate, die Massnahmen des Bundesrates und die verfolgte und öffentlich kaum hinterfragte Agenda 2030, dann sind viele Menschen verunsichert, was das politische Krisenmanagement unserer Regierung betrifft.
Impfungen an Massen verteilen?! Zitat von Bill Gates: «Es wird erst wieder eine Normalität geben, wenn 7 Milliarden Menschen geimpft sind».

Wir sagen, egal was kommt, Wir wollen die Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger in der Bundesverfassung stärker verankern, so dass jeder Mensch frei und ohne Angst entscheiden kann, ob er sich impfen lassen will oder ob er sich mit einem Chip versehen lässt. Was in den Körper kommt muss ohne ZWANG und REPRESSION für jeden Menschen frei entschieden werden können.

Weder Politik, Pharmaindustrie noch internationale Organisationen dürfen darüber entscheiden können, was in unseren Körper kommt, PUNKT!

 

Deshalb wollen wir, dass Artikel 10 um diese Erweiterung in der Bundesverfassung ergänzt wird...

Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person bedürfen deren Zustimmung. Die betroffene Person darf aufgrund der Verweigerung der Zustimmung weder bestraft werden noch dürfen ihr soziale oder berufliche Nachteile erwachsen.
(siehe unten)

Hier und jetzt unterstützen...

Dass wir dem Bundesrat, der Politik mit Ihren Taskforces und Experten nicht trauen können, zeigen die aktuellen Entwicklungen zu Impfschäden. Dadurch wird eine Volksinitiative wohl der einzige Weg sein, diese phamaorientierte Politik zu stoppen.

Initiativtext

Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp Impfpflicht)

(Artikel 10, bisher in hellgrau)

Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

 

Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

2bis Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit bedürfen der Zustimmung der betroffenen Person. Aus der Verweigerung der Zustimmung darf die betroffene Person nicht gebüsst werden und es dürfen ihr keine sozialen oder beruflichen Nachteile erwachsen. 

 

Art. 197 Ziff. 12[2]

12. Übergangsbestimmung zu Art. 10 Abs. 2 und 2bis (Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 10 Absatz 2 und 2bis bis spätestens ein Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat sie in Form der Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Diese Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes.

 

[1] SR 101
[2] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

 

Einige wichtige Fragen und Antworten

Fragen? Einfach mit Maus über Karte fahren oder berühren.

Bin ich nach einer Corana- oder Grippe- Impfung sicher vor Erkrankung ?

NEIN !

Studien schätzen die Wirksamkeit je nach Saison und geimpften Personen auf 20% bis 80%.

Ich gehöre zur Risikogruppe, soll ich mich impfen lassen ?

Dies ist ihre Abwägung und Entscheidung!

Grundsätzlich wirken Impfungen, je nach Vorerkrankung, wie bei älteren Menschen schlechter. Viele Organisationen empfehlen die Stärkung des Immunsystems und die gängige Schulmedizin die Impfung. Dank der Volksinitiative dürfen Sie entscheiden, was Sie für sich als gut empfinden.

Wirkt die Impfung bei älteren Menschen schlechter ?

JA !

Je schlechter das Immunsystem, desto weniger wirkt die Impfung.

Wie weiss ich, was mit dem Impfstoff gespritzt wird ?

Das weisst du nie zu 100% !

Auch wenn die Elite, Politik und das Militär einen besseren Impfstoff bekommen, wissen nicht mal diese genau, was drin ist. Geschweige dann das Fussvolk.

Haben Corona-Impfungen Nebenwirkungen?

Für die Corona-Impfung weiss man das noch nicht!

Die Corona-Impfung wird im Schnellverfahren, ohne exakte und längere Studien für den Einsatz freigegeben. Deshalb werden erst die Versuchskaninchen, die Menschen die sich impfen lassen, die Nebenwirkungen zum Vorschein bringen.

Warum werden wir immer wieder belogen ?

Nach der Schweinegrippe 2009...
Das Volk bekommt einen anderen Impfstoff als Politik und Militär?

Dies waren Schlagzeilen nach der Schwienegrippe über den Impfstoff. Wie ist es heute? Bekommen wir wiederum einen anderen Impfstoff als die Politik? Es ist kein Geheimnis, kein Politiker würde seine Kinder mit einem Impfstoff impfen lassen, der ungenügend getestet worden ist und Wirkstoffverstärker (Adjuvanzien) beinhaltet.

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Sollte die Impfung nicht gerade bei älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankung wirken?
(Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2015)

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Bundesrat lehnt Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit ab»

Bern, 18.03.2022 - Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Dies hat er an seiner Sitzung vom 18. März 2022 beschlossen. Die Initiantinnen und Initianten wollen sicherstellen, dass keine Impfpflicht eingeführt werden kann. Die Initiative verlangt, dass das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit vom Staat nur eingeschränkt werden darf, wenn die betroffene Person zustimmt. Damit geht der Initiativtext thematisch weit über das Impfen hinaus. Dies würde in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führen, etwa in der Strafverfolgung oder im Kindes- und Erwachsenenschutz. Bereits heute darf niemand zu einer Impfung gezwungen werden.

 

Medienmitteilung vom 18.03.2022